Kinderzahnheilkunde
Jetzt neu: Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen für Kleinkinder
Gute Nachrichten für alle Eltern: Seit 1. Juli 1999 haben Kleinkinder im Alter von drei bis sechs Jahren Anspruch auf zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Parallel zu den wichtigen und allen Eltern bekannten U-Untersuchungen ist jetzt endlich auch die von Zahnmedizinern seit langem geforderte zahnärztliche Kontrolle der Mundgesundheit bei Kleinkindern möglich.
Informationen zur Individualprophylaxe bei Kindern und Jugendlichen älter als sechs Jahren erhalten Sie hier
Das FU1 bis FU3 Programm
- Untersuchung der Mundhöhle zur Feststellung von Zahn- Mund- und Kieferkrankheiten einschließlich Beratung; Feststellung von Zahnfehlstellungen, Kieferanomalien, schädlichen (Lutsch)gewohnheiten und Fehlfunktionen.
- Einschätzung des Kariesrisikos
- Ernährungs- und Mundhygieneberatung der Erziehungsberechtigten mit dem Ziel der Bakterienreduzierung
- Anleitung zur frühkindlichen Mundhygiene
- Empfehlung und gegebenenfalls Verordnung geeigneter Fluoridierungsmittel zur Schmelzhärtung