Die Auszeichnung – Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie

Diese Qualitätsauszeichnung wird Zahnärzten nach aufwändiger Zertifizierung erteilt.

Hierfür ist eine zweijährige theoretische und praktische Ausbildung mit Abschlussprüfung die Grundvoraussetzung.

Nach zwei Jahren kann die Zusatzbezeichnung beantragt werden. Grundbedingung sind 200 gesetzte Implantate. Diese Fälle werden von der „Deutschen Gesellschaft für Implantologie, DGI“, bewertet. Dr. Collenberg erhielt den Tätigkeitsschwerpunkt bereits 2007.

Alle fünf Jahre erfolgt eine Rezertifizierung. Hierfür müssen jeweils erneut 100 Implantologie- Fortbildungsstunden nachgewiesen werden. Wiederum sind 200 integrierte Implantate Voraussetzung.
Soeben ist der Tätigkeitsschwerpunkt zum zweiten Mal – bis 2023 – verlängert worden. Daher präsentieren wir stolz unsere Urkunde

Zertifizierung Ritter&Collenberg

Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie